Insurance
Miriam Kost
Miriam Kost

Die Welt der Versicherungen für ArbeitnehmerInnen

Das Thema Versicherungen kann vor allem für Berufseinsteiger ziemlich überfordernd sein und manchmal hat man das Gefühl, man sieht den Wald vor lauter Bäume nicht. Insbesondere wenn du zum ersten mal einen Job antrittst und offiziell zum Arbeitnehmer wirst, gibt es hier einiges zu beachten. Wir helfen dir, den Überblick zu behalten.

Als Arbeitnehmer bist du in zahlreichen Versicherungen pflichtversichert. Diese Pflichtversicherungen sind Teil des Sozialsystems. Aufgrund des demographischen Wandels und Veränderungen des Sozialsystems müssen aber auch Arbeitnehmer zunehmend privat vorsorgen. Zu den Pflichtversicherungen eines Arbeitnehmers zählen die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung sowie die Pflegeversicherung.

Ein Überblick über die Pflichtversicherungen als Arbeitnehmer: 

Wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge sind, richtet sich nach dem beitragspflichtigen Einnahmen, also meist dem Bruttoeinkommen.
Die Beiträge für die einzelnen Versicherungen sind dabei unterschiedlich. Hier erhältst du einen Überblick über ihre Höhe.

  • Krankenversicherung: mindestens 14,6%
  • Pflegeversicherung: 3,05% (3,30% wenn du über 23 Jahre alt und kinderlos bist)
  • Rentenversicherung: 18,60%
  • Arbeitslosenversicherung: 2,40%

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Krankenkasse, in der man Mitglied werden möchte, kann man wählen. Sinnvoll ist es, eine Krankenkasse zu wählen, die den eigenen Bedürfnissen entspricht. Die Mitgliedsbeiträge unter den Anbietern können voneinander abweichen. Manche Krankenkassen verlangen etwas höhere Beitragssätze als andere. Aus den Beiträgen bezahlen die Krankenkassen zum Beispiel die Arztkosten des Versicherten. Diese Pflichtversicherung sichert Arbeitnehmern einen Anspruch auf diverse ambulante, stationäre und dentale Behandlungen. Bist du als Arbeitnehmer angestellt, teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Arbeitgeber zieht den Anteil des Arbeitnehmers vom Bruttogehalt ab und führt diesen direkt an die Krankenkasse ab. Neben der Kostenübernahme von Behandlungen erhalten Arbeitnehmer auch das sogenannte Krankengeld. Dabei handelt es sich um eine Lohnfortzahlung, die der Versicherte erhält, wenn er länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist.

Über die Krankenkasse wird zudem die Pflegeversicherung geregelt. Die Pflegeversicherung kommt im Falle von alters- oder krankheitsbedingter Pflegebedürftigkeit auf.

Überschreitet das jährliche Bruttoeinkommen die Grenze von 64.350 Euro (im Jahr 2022) hat man die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die private Krankenversicherung ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine weitere Möglichkeit sich im Falle von Krankheit finanziell abzusichern.

Neben der GKV gibt es für Arbeitnehmer mit der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung noch weitere Pflichtversicherungen. Hier können Arbeitnehmer jedoch nicht zwischen mehreren Anbietern wählen. 

Arbeitslosen- und Rentenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung sichert das Arbeitslosengeld, wenn der Versicherte den Arbeitsplatz verlieren sollte. Diese läuft über die Bundesagentur für Arbeit. Mindestens genauso wichtig ist die Rentenversicherung. Damit legt der Versicherte sozusagen monatlich Geld für die staatliche Altersrente zurück. Diese läuft über den staatlichen Träger „Deutsche Rentenversicherung“. Die Beiträge zur Renten- und zur Arbeitslosenversicherung werden anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen. Der Arbeitgeber zieht die Arbeitnehmeranteile vom Bruttogehalt ab und führt diese direkt an die zuständigen Kassen ab. Die gesetzliche Rentenversicherung deckt die Bausteine Altersvorsorge und Erwerbsminderungsrente (wenn man dauerhaft zu krank zum Arbeiten ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt) ab. 

Überblick über die freiwilligen Versicherungen:

Neben der verpflichtenden Grundsicherung bei der Krankenkasse, gibt es noch eine Reihe an Zusatzversicherungen. Zusatzversicherung sind dazu da, um Leistungen, die eine Krankenkasse eventuell nicht oder nicht vollständig trägt, zu übernehmen. Ein Beispiel hierfür ist die Zahnzusatzversicherung. Bevor solch eine Zusatzversicherung abgeschlossen wird, sollte der Versicherungsnehmer sich genau darüber informieren in welchem Umfang die Krankenkasse für die zu versicherten Leistungen aufkommt und ob sich diese Zusatzversicherung lohnt.

Abgesehen von der Person selbst, kann auch das Hab und Gut z. B. in Form einer Hausratversicherung versichert werden. Ebenso ist es möglich Vorsorgeversicherungen für die Familie oder das zukünftige Ich abzuschließen.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist zum Beispiel etwas, an das man unbedingt denken muss, sobald man nicht mehr automatisch über die Familie mitversichert ist.
Auch wenn das Wort „Pflicht“ enthalten ist, so ist es keine Pflicht eine abzuschließen, aber sie ist dennoch eine der wichtigsten Versicherungen. 
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schadenersatz im Falle von unbeabsichtigten materiellen Schäden oder auch Personenschäden. Wichtig ist, dass diese Schäden in der individuellen Versicherung abgedeckt sind.

Du besitzt ein Auto? Dann benötigst du noch eine Kfz-Versicherung. Bei Besitz eines Eigenheims kann eine Wohngebäudeversicherung von großem Wert sein. Außerdem ist es für einen Arbeitnehmer ratsam, über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. Diese tritt ein und sichert den Lebensunterhalt für den Fall, dass man z.B. krankheitsbedingt unfähig wird seinen Berufs auszuüben.

Abgesehen von diesen Versicherungen gibt es auch eine Reihe von Versicherungen, die nur temporär sinnvoll sind oder aber gar nicht. So macht eine Reisezusatzversicherung nicht für jedermann Sinn. Bei seltenen Reisen wird diese nicht dauerhaft oder vielleicht auch gar nicht benötigt. Genauso verhält es sich auch mit Fahrrad-, Brillen-, Reisegepäck-  oder Tierkrankenversicherungen.

Fazit zu den Versicherungen:

Wie man sieht, ist die Welt der Versicherungen riesig und unsere Liste hier ist sicherlich bei weitem nicht vollständig, sondern gibt zunächst einen Überblick. Wir hoffen aber, dass wir zumindest ein bisschen Durchblick bei dem Thema verschaffen konnten. 

Ist man als Arbeitnehmer angestellt, hat man den Vorteil, dass der Arbeitgeber sich um die Bezahlung der Beiträge für die verpflichtenden Sozialversicherungen kümmert und man profitiert zudem davon, dass er einen Arbeitgeberanteil bezahlt. 

Bei den freiwilligen Versicherungen muss man sich überlegen, welche für einen persönlich sinnvoll sind. Wenn sich Lebenssituationen ändern, sollte man auch immer wieder aufs Neue prüfen, ob eine weitere Versicherung Sinn macht, z. B. wenn man sich eine eigene Immobilie anschafft.

Hier gibt's noch mehr
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Die Welt der Versicherungen für ArbeitnehmerInnen

Das Thema Versicherungen kann vor allem für Berufseinsteiger ziemlich überfordernd sein und manchmal hat man das Gefühl, man sieht den Wald vor lauter Bäume nicht. Insbesondere wenn du zum ersten mal einen Job antrittst und offiziell zum Arbeitnehmer wirst, gibt es hier einiges zu beachten. Wir helfen dir, den Überblick zu behalten.

Als Arbeitnehmer bist du in zahlreichen Versicherungen pflichtversichert. Diese Pflichtversicherungen sind Teil des Sozialsystems. Aufgrund des demographischen Wandels und Veränderungen des Sozialsystems müssen aber auch Arbeitnehmer zunehmend privat vorsorgen. Zu den Pflichtversicherungen eines Arbeitnehmers zählen die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung sowie die Pflegeversicherung.

Ein Überblick über die Pflichtversicherungen als Arbeitnehmer: 

Wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge sind, richtet sich nach dem beitragspflichtigen Einnahmen, also meist dem Bruttoeinkommen.
Die Beiträge für die einzelnen Versicherungen sind dabei unterschiedlich. Hier erhältst du einen Überblick über ihre Höhe.

  • Krankenversicherung: mindestens 14,6%
  • Pflegeversicherung: 3,05% (3,30% wenn du über 23 Jahre alt und kinderlos bist)
  • Rentenversicherung: 18,60%
  • Arbeitslosenversicherung: 2,40%

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Krankenkasse, in der man Mitglied werden möchte, kann man wählen. Sinnvoll ist es, eine Krankenkasse zu wählen, die den eigenen Bedürfnissen entspricht. Die Mitgliedsbeiträge unter den Anbietern können voneinander abweichen. Manche Krankenkassen verlangen etwas höhere Beitragssätze als andere. Aus den Beiträgen bezahlen die Krankenkassen zum Beispiel die Arztkosten des Versicherten. Diese Pflichtversicherung sichert Arbeitnehmern einen Anspruch auf diverse ambulante, stationäre und dentale Behandlungen. Bist du als Arbeitnehmer angestellt, teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Arbeitgeber zieht den Anteil des Arbeitnehmers vom Bruttogehalt ab und führt diesen direkt an die Krankenkasse ab. Neben der Kostenübernahme von Behandlungen erhalten Arbeitnehmer auch das sogenannte Krankengeld. Dabei handelt es sich um eine Lohnfortzahlung, die der Versicherte erhält, wenn er länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist.

Über die Krankenkasse wird zudem die Pflegeversicherung geregelt. Die Pflegeversicherung kommt im Falle von alters- oder krankheitsbedingter Pflegebedürftigkeit auf.

Überschreitet das jährliche Bruttoeinkommen die Grenze von 64.350 Euro (im Jahr 2022) hat man die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die private Krankenversicherung ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine weitere Möglichkeit sich im Falle von Krankheit finanziell abzusichern.

Neben der GKV gibt es für Arbeitnehmer mit der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung noch weitere Pflichtversicherungen. Hier können Arbeitnehmer jedoch nicht zwischen mehreren Anbietern wählen. 

Arbeitslosen- und Rentenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung sichert das Arbeitslosengeld, wenn der Versicherte den Arbeitsplatz verlieren sollte. Diese läuft über die Bundesagentur für Arbeit. Mindestens genauso wichtig ist die Rentenversicherung. Damit legt der Versicherte sozusagen monatlich Geld für die staatliche Altersrente zurück. Diese läuft über den staatlichen Träger „Deutsche Rentenversicherung“. Die Beiträge zur Renten- und zur Arbeitslosenversicherung werden anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen. Der Arbeitgeber zieht die Arbeitnehmeranteile vom Bruttogehalt ab und führt diese direkt an die zuständigen Kassen ab. Die gesetzliche Rentenversicherung deckt die Bausteine Altersvorsorge und Erwerbsminderungsrente (wenn man dauerhaft zu krank zum Arbeiten ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt) ab. 

Überblick über die freiwilligen Versicherungen:

Neben der verpflichtenden Grundsicherung bei der Krankenkasse, gibt es noch eine Reihe an Zusatzversicherungen. Zusatzversicherung sind dazu da, um Leistungen, die eine Krankenkasse eventuell nicht oder nicht vollständig trägt, zu übernehmen. Ein Beispiel hierfür ist die Zahnzusatzversicherung. Bevor solch eine Zusatzversicherung abgeschlossen wird, sollte der Versicherungsnehmer sich genau darüber informieren in welchem Umfang die Krankenkasse für die zu versicherten Leistungen aufkommt und ob sich diese Zusatzversicherung lohnt.

Abgesehen von der Person selbst, kann auch das Hab und Gut z. B. in Form einer Hausratversicherung versichert werden. Ebenso ist es möglich Vorsorgeversicherungen für die Familie oder das zukünftige Ich abzuschließen.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist zum Beispiel etwas, an das man unbedingt denken muss, sobald man nicht mehr automatisch über die Familie mitversichert ist.
Auch wenn das Wort „Pflicht“ enthalten ist, so ist es keine Pflicht eine abzuschließen, aber sie ist dennoch eine der wichtigsten Versicherungen. 
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schadenersatz im Falle von unbeabsichtigten materiellen Schäden oder auch Personenschäden. Wichtig ist, dass diese Schäden in der individuellen Versicherung abgedeckt sind.

Du besitzt ein Auto? Dann benötigst du noch eine Kfz-Versicherung. Bei Besitz eines Eigenheims kann eine Wohngebäudeversicherung von großem Wert sein. Außerdem ist es für einen Arbeitnehmer ratsam, über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. Diese tritt ein und sichert den Lebensunterhalt für den Fall, dass man z.B. krankheitsbedingt unfähig wird seinen Berufs auszuüben.

Abgesehen von diesen Versicherungen gibt es auch eine Reihe von Versicherungen, die nur temporär sinnvoll sind oder aber gar nicht. So macht eine Reisezusatzversicherung nicht für jedermann Sinn. Bei seltenen Reisen wird diese nicht dauerhaft oder vielleicht auch gar nicht benötigt. Genauso verhält es sich auch mit Fahrrad-, Brillen-, Reisegepäck-  oder Tierkrankenversicherungen.

Fazit zu den Versicherungen:

Wie man sieht, ist die Welt der Versicherungen riesig und unsere Liste hier ist sicherlich bei weitem nicht vollständig, sondern gibt zunächst einen Überblick. Wir hoffen aber, dass wir zumindest ein bisschen Durchblick bei dem Thema verschaffen konnten. 

Ist man als Arbeitnehmer angestellt, hat man den Vorteil, dass der Arbeitgeber sich um die Bezahlung der Beiträge für die verpflichtenden Sozialversicherungen kümmert und man profitiert zudem davon, dass er einen Arbeitgeberanteil bezahlt. 

Bei den freiwilligen Versicherungen muss man sich überlegen, welche für einen persönlich sinnvoll sind. Wenn sich Lebenssituationen ändern, sollte man auch immer wieder aufs Neue prüfen, ob eine weitere Versicherung Sinn macht, z. B. wenn man sich eine eigene Immobilie anschafft.

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