Übersicht
- 450 Euro Job
- BAföG
- Curriculum Vitae (CV)
- Duales Studium
- Elternzeit
- Exmatrikulation
- Freelancer
- GigWork
- HoGa
- Human Resources (HR)
- Immatrikulation
- Kindergeld
- Krankengeld
- Kündigung
- Lohn oder Gehalt
- Midijob
- Mindestlohn
- Minijob
- Netto oder Brutto
- New Work
- Praktikum
- Rentenkasse
- Saisongeschäft
- Scheinselbstständigkeit
- Silverage-Job
- Sozialversicherung
- Steuerfreibetrag
- Studentenjob
- Studentische Hilfskraft
- Tarifvertrag
- Überstunden
- Urlaubsanspruch
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- Workation
- Zeitarbeit
Sozialversicherung
Sozial-
versicherung
zoˈt͡si̯aːlfɛɐ̯ˌzɪçəʁʊŋ
In Deutschland ist jede/-r Arbeitnehmer/-innen und Auszubildende sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass jede/-r Arbeitnehmer/-innen, falls er oder sie nicht selbstständig ist oder unter 450 Euro verdient, in die Sozialkasse einzahlen muss. Diese Versicherung nennt man auch Sozialversicherung.
Zur Sozialversicherung gehören:
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
Wie hoch deine Sozialversicherungsbeiträge sind, richtet sich nach deinem Bruttoeinkommen. Die Abgaben für die einzelnen Versicherungen sind unterschiedlich.
- Krankenversicherung: mindestens 14,6 %
- Pflegeversicherung: 3,05 %
- Rentenversicherung: 18,60 %
- Arbeitslosenversicherung: 2,40 %
Insgesamt wären das also 38,65 % die an die Sozialkasse von deinem Bruttolohn abgehen. Den genauen Betrag kannst du jeden Monat auf deiner Gehaltsabrechnung einsehen. Es kann nämlich auch einige Abweichungen in den Beitragssätzen geben je nach Anstellungsart, Beziehungsstatus, Einkommen und Weiterem.
Zum Glück musst du die Beiträge jedoch nicht komplett allein tragen, denn das wäre ziemlich viel Geld, das du zahlen müsstest. Dein Arbeitgeber zahlt am Ende jeden Monats die Hälfte!
Lade dir gerne auch unser kostenloses E-Booklet mit Wissenswertem rund um den Berufseinstieg herunter. Dort findest du auch ein Kapitel mit weiteren Infos zur Sozialversicherung.
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