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Scheinselbstständigkeit
Scheinselbst-ständigkeit
ˈʃaɪ̯nˌzɛlpstʃtɛndɪçkaɪ̯t
Scheinselbstständigkeit ist der Begriff für ein Arbeitsverhältnis, bei dem ein vertraglich als selbstständig betitelter Auftragnehmer nach objektiven Kriterien ein Arbeitnehmer ist und als solcher versicherungspflichtig angemeldet werden müsste.
Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer kann das die Existenzgrundlage kosten, wenn eine der entsprechenden Stellen die Scheinselbstständigkeit aufdeckt.
Falls du noch offene Fragen zur Scheinselbstständigkeit hast, dann melde dich bei uns!
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